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Berufskraftfahrer im Güter- und Personenverkehr

Camião na autoestrada

Camião na autoestrada, © Colourbox.de

20.11.2024 - Artikel


Wer kann als Berufskraftfahrer in Deutschland arbeiten?

Wenn Sie einen Führerschein der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE für den Güterkraftverkehr und/oder Personenverkehr besitzen, können Sie ggf. als Berufskraftfahrer in Deutschland arbeiten.

Für die Einreise nach Deutschland zur Aufnahme einer Beschäftigung ist ein nationales Visum notwendig, das bei der deutschen Botschaft zu beantragen ist.

Voraussetzung: EU/EWR-Fahrerlaubnis und Grundqualifikation

Voraussetzung für die Beschäftigung als Berufskraftfahrer im Güter- oder Personenverkehr in Deutschland gemäß § 24a der Beschäftigungsverordnung (BeschV) ist

  • der Besitz einer entsprechenden EU/EWR-Fahrerlaubnis
    und
  • die Grundqualifikation nach der Richtlinie 2003/59/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15.07.2003 bzw. Grundqualifikation gem. § 2 Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) und/oder Weiterbildung gem. § 5 BKrFQG.

Sollten Sie bereits eine EU/EWR Fahrerlaubnis sowie die notwendige EU/EWR Grundqualifikation besitzen, können Sie gem. § 24a Abs. 1 BeschV ein Visum zur Arbeitsaufnahme als Berufskraftfahrer beantragen (Alternative 1).

Wenn Sie über die notwendige EU/EWR Grundqualifikation, aber nicht über eine EU/EWR Fahrerlaubnis verfügen, können Sie ein Visum als Berufskraftfahrer gem. § 24a Abs. 2 BeschV beantragen. In diesen Fällen muss der deutsche Arbeitgeber bestätigen, dass die deutsche Fahrerlaubnis rechtzeitig vor Ablauf von sechs Monaten nach Wohnsitznahme in Deutschland erworben wird. (Alternative 2A).

Wenn Sie weder über eine EU/EWR Fahrerlaubnis noch über die notwendige Grundqualifikation verfügen, können Sie gem. § 24a Abs. 2 BeschV ein Visum zur Durchführung einer entsprechenden Qualifizierungsmaßnahme bei einem deutschen Arbeitgeber beantragen (Alternative 2B).

Terminvereinbarung für den Visumsantrag

Ab dem 06.01.2025 erfolgt die Terminbuchung für Anträge von Berufskraftfahrern (Bus & LKW) nicht mehr über die Botschaft. Dies bedeutet, dass alle Antragstellerinnen und Antragsteller für Visa für eine Erwerbstätigkeit als Berufskraftfahrer für eine Terminanfrage keine Unterlagen mehr an die Botschaft senden, sondern die Termine per Direktbuchung über die Seite von VisaMetric buchen können.

Nach dem 20.11.2025 bei der Botschaft eingehende Mails mit Terminanfragen und Unterlagen für Visa für Berufskraftfahrer können nicht mehr bearbeitet werden.

Die Entscheidung über die Anträge obliegt weiterhin einzig der deutschen Botschaft.

Persönliche Antragstellung: Erforderliche Unterlagen

Bitte füllen Sie einen elektronischen Visumsantrag aus, drucken diesen aus und bringen den Ausdruck zu Ihrem Termin beim offiziellen Dienstleister VisaMetric mit.

Zusätzlich müssen Sie am Tag der persönlichen Vorsprache bei VisaMetric folgende Unterlagen vorlegen:

Bitte beachten Sie: Alle Dokumente müssen ins Deutsche übersetzt, im Original und mit einer Kopie ( keine Farbkopien ) vorgelegt werden und die Unterlagen dürfen nicht getackert sein!

  • 2 biometriefähige Passfotos (nicht älter als sechs Monate)
  • Reisepass (mindestens neun Monate gültig)
  • Visumsgebühr in Höhe von 75 EUR in bar, bitte bringen Sie die Visumsgebühr passend, d.h. den genauen Betrag, mit zum Termin (keine Annahme von Münzen unter 50 Cent)
  • Wohnsitzbescheinigung (nicht älter als sechs Monate)
  • Reisekrankenversicherung (INCOMING):
    • gültig für bis zu 6 Monate innerhalb eines Jahres
    • gültig ab Datum der Antragstellung
  • Ausgedruckte und unterschriebene Belehrung zur Vollständigkeit der Unterlagen und Falschangaben im Visumverfahren
  • Ausgedruckte und unterschriebene Belehrung nach § 18 Abs. 2 Nr. 4a AufenthG zum Vorliegen eines konkreten Arbeitsplatzangebots
  • für Antragsteller ab 45 Jahren: Nachweis über ausreichende Altersversorgung:

    • Der Nachweis ist zu erbringen durch:

      • Gehaltsnachweis (in Höhe von 55 Prozent der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung, siehe Gehaltsgrenzen) oder

      • Angemessene Altersvorsorge

        • Nachweis über bereits erworbene Ansprüche aus privaten oder staatlichen Renten- bzw. Lebensversicherungen (Hinweis: Nachweise über im Kosovo erworbene Rentenanwartschaften (Trusti) können nicht berücksichtigt werden. Sollten Sie in einem anderem Staat bereits gearbeitet haben, können Sie auch Nachweis über dort erworbene Rentenansprüche einreichen. Dafür wird eine aktuelle Bestätigung der jeweiligen Rentenanstalt benötigt, welche die erworbenen Rentenansprüche eindeutig beziffert.) oder
        • Immobilienbesitz, nachgewiesen durch einen auf Ihren Namen ausgestellten Katasterauszug und ein aktuelles „Certificate of appraised value/ Certifikata e vlerës së vlerësuar“, oder
        • sonstiges Vermögen

Zusätzlich müssen Sie je nach der für Sie zutreffenden Situation (s.o.) folgende Unterlagen vorlegen

Alternative 1:

  • EU- oder EWR-Führerschein der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE

  • Nachweis über EU/EWR Grundqualifikation

  • Arbeitsvertrag, vom Arbeitgeber und Ihnen unterschrieben
  • Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis, nicht älter als 6 Monate, vom Arbeitgeber vollständig ausgefüllt und unterschrieben
  • Zusatzblatt „C“ zur Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis im Original, vom Arbeitgeber vollständig ausgefüllt und unterschrieben.
    • In dieser Erklärung bestätig Ihr Arbeitgeber, welchen Führerschein Sie haben, über welche Grundqualifikation Sie verfügen und wie der weitere Weg bis zu Ihrem Einsatz im gewerblichen Güterverkehr aussehen wird.
    • Das Zusatzblatt C finden Sie hier.


Alternative 2A:

  • Führerschein der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE
  • Nachweis über EU/EWR Grundqualifikation

  • Bestätigung des Arbeitgebers, dass Sie dazu verpflichtet sind Ihren Führerschein innerhalb von 6 Monaten nach Wohnsitznahme in Deutschland umschreiben zu lassen

  • Arbeitsvertrag, vom Arbeitgeber und Ihnen unterschrieben
  • Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis , nicht älter als 6 Monate, vom Arbeitgeber vollständig ausgefüllt und unterschrieben.
  • Zusatzblatt „C“ zur Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis im Original, vom Arbeitgeber vollständig ausgefüllt und unterschrieben.
    • In dieser Erklärung bestätigt Ihr Arbeitgeber, welchen Führerschein Sie haben, über welche Grundqualifikation Sie verfügen und wie der weitere Weg bis zu Ihrem Einsatz im gewerblichen Güterverkehr aussehen wird.
    • Das Zusatzblatt C finden Sie hier.


Alternative 2B:


  • Führerschein der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE
  • Arbeitsvertrag, vom Arbeitgeber und Ihnen unterschrieben

  • Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis für eine anderweitige Beschäftigung während der Qualifizierungsmaßnahme (nicht älter als 6 Monate): vom Arbeitgeber komplett (jeden Punkt) ausgefüllt und unterschrieben.

    • Dem Arbeitgeber wird empfohlen, vor Vertragsabschluss das orts- und branchenübliche Lohnniveau bei der Bundesagentur für Arbeit in Deutschland zu erfragen.

  • Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis für die Beschäftigung nach Abschluss der Qualifizierungsmaßnahme bzw. Erhalt der deutschen Fahrerlaubnis (nicht älter als 6 Monate): vom Arbeitgeber komplett (jeden Punkt) ausgefüllt und unterschrieben.

    • Dem Arbeitgeber wird empfohlen, vor Vertragsabschluss das orts- und branchenübliche Lohnniveau bei der Bundesagentur für Arbeit in Deutschland zu erfragen.

  • Zusatzblatt „C“ zur Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis, vom Arbeitgeber vollständig ausgefüllt und unterschrieben.

    • In dieser Erklärung bestätigt Ihr Arbeitgeber, welchen Führerschein Sie haben, über welche Grundqualifikation Sie verfügen und wie der weitere Weg bis zu Ihrem Einsatz im gewerblichen Güterverkehr aussehen wird.

    • Das Zusatzblatt C finden Sie hier.


Bitte beachten Sie: Über die aufgeführten Dokumente hinaus können je nach Einzelfall weitere Unterlagen erforderlich werden. Geben Sie bitte unbedingt eine private Email Adresse an, unter der Sie während des gesamten Antragsverfahrens erreichbar sind.


Bearbeitungszeit nach persönlicher Abgabe des Antrags

Die Bearbeitungszeiten sind sehr unterschiedlich, da im Laufe des Verfahrens innerdeutsche Behörden beteiligt werden müssen, auf deren Bearbeitungszeiten die Botschaft keinen Einfluss hat. Erst nach Eingang der Rückmeldungen aus Deutschland kann die abschließende Prüfung und Entscheidung durch die Botschaft erfolgen. In der Regel muss mit einer Bearbeitungszeit von mehreren Wochen gerechnet werden. Insbesondere dann, wenn Sie sich bereits früher einmal länger in Deutschland aufgehalten haben, kann sich die Bearbeitungszeit verlängern.

Rücksendung der Unterlagen

Nach Abschluss der Bearbeitung gibt die Botschaft Ihren Pass im verschlossenen Umschlag an VisaMetric zurück und VisaMetric organisiert dann an die Übersendung/Rückgabe an Sie. Mitarbeiter von VisaMetric können nicht einsehen, ob Ihr Antrag positiv oder negativ entschieden wurde.

Bei Rückfragen zur Rücksendung des Passes/der eingereichten Originalunterlagen wenden Sie sich bitte direkt an VisaMetric.

Bitte prüfen Sie nach Erhalt Ihres Passes sofort, ob alle Personen- und Reisedaten im Visum korrekt sind. Korrekturen sind in der Regel nur sofort möglich. Bei späteren Korrekturen kann gegebenenfalls eine erneute Gebühr anfallen. Bitte kontaktieren Sie die Botschaft in einem solchen Fall umgehend per Mail über visa@pris.diplo.de.

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