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Berufskraftfahrer im Güter- und Personenverkehr

Camião na autoestrada

Camião na autoestrada, © Colourbox.de

06.03.2023 - Artikel

Wer kann als Berufskraftfahrer in Deutschland arbeiten?

Wenn Sie einen Führerschein der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE für den Güterkraftverkehr und/oder Personenverkehr besitzen, können Sie ggf. als Berufskraftfahrer in Deutschland arbeiten.

Für die Einreise nach Deutschland zur Aufnahme einer Beschäftigung ist ein nationales Visum notwendig, das bei der deutschen Botschaft zu beantragen ist.

Personen ohne ausreichende und in Deutschland anerkannte berufliche Qualifikation können kein Visum als Fachkraft beantragen.

Voraussetzung: EU/EWR-Fahrerlaubnis und Grundqualifikation

Voraussetzung für die Beschäftigung als Berufskraftfahrer im Güter- oder Personenverkehr in Deutschland gemäß § 24a der Beschäftigungsverordnung (BeschV) ist

  • der Besitz einer entsprechenden EU/EWR-Fahrerlaubnis
    und
  • die Grundqualifikation nach der Richtlinie 2003/59/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15.07.2003 bzw. Grundqualifikation gem. § 2 Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) und/oder Weiterbildung gem. § 5 BKrFQG.

Sollten Sie bereits eine EU/EWR Fahrerlaubnis sowie die notwendige Grundqualifikation besitzen, können Sie gem. § 24a Abs. 1 BeschV ein Visum zur Arbeitsaufnahme als Berufskraftfahrer beantragen (Alternative 1).

Wenn Sie noch nicht über eine EU/EWR-Fahrerlaubnis und/oder die notwendige Grundqualifikation verfügen, können Sie ggf. gem. § 24a Abs. 2 BeschV ein Visum zur Durchführung einer entsprechenden Qualifizierungsmaßnahme bei einem deutschen Arbeitgeber beantragen (Alternative 2).

Terminvereinbarung für den Visumsantrag

Bitte stellen Sie zunächst alle Unterlagen für den Visumsantrag zusammen und registrieren Sie sich dann für einen Termin in der Kategorie „Aufnahme einer qualifizierten Beschäftigung mit in Deutschland anerkanntem Abschluss“ über das Terminvergabesystem der Botschaft. Nach der Registrierung wird in der Regel innerhalb weniger Wochen ein Termin zur persönlichen Vorsprache vergeben. Ggf. erhalten Sie innerhalb von ein bis zwei Wochen nach der Registrierung zunächst eine E-Mail an die in der Terminregistrierung angegebenen Mailadresse mit der Bitte, einige Unterlagen vorab per E-Mail zu übersenden. Bitte überprüfen Sie daher regelmäßig Ihr E-Mail-Postfach.

Persönliche Antragstellung: Erforderliche Unterlagen

Bitte füllen Sie einen Visumsantrag am Computer aus, drucken diesen 2x aus und bringen die Ausdrucke zu Ihrem Termin in der Botschaft mit.

Am Tag der persönlichen Vorsprache in der Visastelle benötigen wir außerdem folgende Unterlagen von Ihnen:

Bitte beachten Sie: Alle Dokumente müssen ins Deutsche übersetzt und im Original mit je 2 Kopien vorgelegt werden!

  • 3 biometriefähige Passfotos (nicht älter als sechs Monate)
  • Reisepass (mindestens neun Monate gültig)
  • Visumsgebühr in Höhe von 75 EUR in bar
  • Wohnsitzbescheinigung (nicht älter als sechs Monate)
  • Reisekrankenversicherung (INCOMING):
    • gültig für bis zu 6 Monate innerhalb eines Jahres
    • gültig ab Datum der Antragstellung

Zusätzlich müssen Sie je nach der für Sie zutreffenden Situation (s.o.) folgende Unterlagen vorlegen

Alternative 1:
Sie verfügen bereits die erforderliche (Grund-)Qualifikation und ggf. über eine entsprechende EU/EWR-Fahrerlaubnis:

  • Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis, nicht älter als 6 Monate, vom Arbeitgeber vollständig ausgefüllt und unterschrieben
  • Nachweis über die Grundqualifikation, ggf. mit Übersetzung in die deutsche Sprache. Der Nachweis der Grundqualifikation kann erfolgen durch:
    • Eintrag der Schlüsselzahl 95 im EU/EWR-Führerschein oder
    • Fahrerqualifizierungsnachweis eines EU/EWR-Staates oder
    • EU-Fahrerbescheinigung.
  • EU- oder EWR-Fahrerlaubnis der Klasse C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE
    oder:
    Wenn Sie zwar über eine Grundqualifikation, aber noch nicht über einen EU-Führerschein verfügen müssen anstelle der EU- oder EWR-Fahrerlaubnis folgende Unterlagen vorgelegt werden:
    1. ausländische Fahrerlaubnis als Berufskraftfahrer der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE
    2. Arbeitsvertrag mit Verpflichtung zur Teilnahme an ggf. erforderlichen Maßnahmen zum Erwerb der EU-Fahrerlaubnis.

Alternative 2:
Sie verfügen (noch) nicht über die erforderliche (Grund-)Qualifikation / eine entsprechende EU-/EWR-Fahrerlaubnis:

  • Fahrerlaubnis (auch ausländische) als Berufskraftfahrer der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE
    (Hinweis: bei einer kosovarischen Fahrerlaubnis der Klasse D, ausgestellt vor dem 09.10.2008 oder der Klassen CE und C, ausgestellt vor dem 09.10.2009, ist keine Grundqualifikation erforderlich, jedoch eine Weiterbildung gem. § 5 BKrFQG bevor eine Beschäftigung als Berufskraftfahrer aufgenommen werden kann.)
  • Arbeitsvertrag mit Verpflichtung zur Teilnahme an Maßnahmen zum Erwerb der Fahrerlaubnis und der Grundqualifikation bzw. beschleunigten Grundqualifikation
  • Nachweise über die beabsichtigten Qualifikationsmaßnahme (Grundqualifikation oder Weiterbildung), z.B. Anmeldbestätigung für einen entsprechenden Kurs bzw. Ausbildungsvertrag mit einer Fahrschule in Deutschland
  • Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis für eine zunächst anderweitige Beschäftigung beim Arbeitgeber (z.B. Tätigkeit im Büro, Lager etc., aber noch nicht als Fahrer), nicht älter als 6 Monate, vom Arbeitgeber vollständig ausgefüllt und unterschrieben.
    Der Arbeitgeber muss unter 7.4. dieser Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis bestätigen, dass eine Qualifizierungsmaßnahme (Grundqualifikation oder Weiterbildung) absolviert wird und der Erwerb der EU/EWR-Fahrerlaubnis in einem Zeitraum von max. 15 Monaten erfolgen wird. Hierfür ist darzulegen, welche Fortbildungsmaßnahmen inkl. Sprachkursen in welchem Umfang besucht werden sollen - während und außerhalb der Arbeitszeit.
  • eine weitere Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis für die spätere Tätigkeit als Berufskraftfahrer beim gleichen Unternehmen nach Abschluss der Qualifizierungsmaßnahme
  • Nachweis über Deutschkenntnisse mind. auf dem Niveau B1 des europäischen Referenzrahmens (Informationen zu anerkannten Sprachzertifikaten finden Sie hier).
    Ausnahme: Wenn in Deutschland nur eine Weiterbildung absolviert werden muss (s.o.) und durch eine Kursanmeldung/Buchungsbestätigung nachgewiesen wird, dass diese in der Muttersprache durchgeführt wird, müssen keine deutschen Sprachkenntnisse nachgewiesen werden. Sollte die Weiterbildung nicht in der Muttersprache stattfinden, sind Kenntnisse der Kurssprache auf dem Niveau B1 nachzuweisen.

Bitte beachten Sie: Über die aufgeführten Dokumente hinaus können je nach Einzelfall weitere Unterlagen erbeten werden. Zum diesem Zweck bittet die Botschaft um Angabe einer privaten Email Adresse unter der Sie während des gesamten Antragsverfahrens erreichbar sind.

Bearbeitungszeit nach persönlicher Abgabe des Antrags

Die Bearbeitungszeiten sind sehr unterschiedlich, da im Laufe des Verfahrens innerdeutsche Behörden beteiligt werden müssen, auf deren Bearbeitungszeiten die Botschaft keinen Einfluss hat. Erst nach Eingang der Rückmeldungen aus Deutschland kann die abschließende Prüfung und Entscheidung durch die Botschaft erfolgen. In der Regel muss mit einer Bearbeitungszeit von mehreren Wochen gerechnet werden. Insbesondere dann, wenn Sie sich bereits früher einmal länger in Deutschland aufgehalten haben, kann sich die Bearbeitungszeit verlängern.

Rücksendung der Unterlagen

Die Botschaft arbeitete für die Rücksendung der Pässe mit dem Kurierdienstleister DHL zusammen, der seine Dienstleistungen in den Warteräumen der Botschaft anbietet.

Bitte kaufen Sie am Tag der Antragstellung dort einen vorbezahlten und voradressierten Umschlag und reichen diesen mit Ihrem Antrag am Schalter der Visastelle ein.

Sobald Ihr Visumsantrag abschließend bearbeitet ist, übergibt die Botschaft den Umschlag mit Ihrem Pass und ggf. weiteren Unterlagen an DHL zur Auslieferung. Über den Nachverfolgungscode, den Sie von DHL beim Kauf des Umschlags erhalten haben, können Sie jederzeit prüfen, ob die Botschaft den Umschlag bereits an DHL übergeben hat.

Bitte prüfen Sie nach Erhalt Ihres Passes sofort, ob alle Personen- und Reisedaten im Visum korrekt sind. Korrekturen sind in der Regel nur sofort möglich. Bei späteren Korrekturen kann gegebenenfalls eine erneute Gebühr anfallen. Bitte kontaktieren Sie die Botschaft in einem solchen Fall umgehend per Mail über visa@pris.diplo.de

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