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Bundesfreiwilligendienst / Freiwilliges Soziales Jahr
Serviço Federal de Voluntários no hospital, © dpa
Wer kann Freiwilligendienst in Deutschland leisten?
Sie interessieren sich für ein Freiwilliges Soziales Jahr oder den Bundesfreiwilligendienst?
Es gibt verschiedene Arten von Freiwilligendienst: den Bundesfreiwilligendienst (BFD), ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) oder ein Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ).
Ein freiwilliges soziales oder ökologische Jahr können Sie ableisten, wenn Sie zwischen 18 und 26 Jahre alt sind. Wenn Sie 27 Jahre oder älter sind, könnten Sie Freiwilligendienst im Rahmen des Bundesfreiwilligendienst 27+ leisten.
In der Regel benötigen Sie mindestens Grundkenntnisse der deutschen Sprache auf dem Niveau A1 des europäischen Referenzrahmens, um als Freiwillige(r) in Deutschland tätig zu sein.
Der Freiwilligendienst muss auf mindestens sechs Monate und höchstens 24 Monate angelegt sein. Eine Verlängerung über den Zeitraum von 24 Monaten hinaus ist nicht möglich.
Terminvereinbarung für den Visumsantrag
Bitte stellen Sie zunächst alle Unterlagen für den Visumsantrag zusammen und buchen Sie dann einen Termin (nicht per Smartphone) für die persönliche Vorsprache bei der Visastelle über unser Terminsystem in der Kategorie „Studium, Ausbildung, Weiterbildung, Freiwilliges Soziales Jahr, Au-Pair (Aufenthalte über 90 Tage)“. Termine für Visumsanträge in dieser Kategorie sind in der Regel innerhalb weniger Wochen verfügbar.
Persönliche Antragstellung: Erforderliche Unterlagen
Bitte erstellen Sie einen elektronischen Visumsantrag , drucken diesen aus und bringen die Ausdrucke zu Ihrem Termin in der Botschaft mit.
Zusätzlich benötigen wir am Tag der persönlichen Vorsprache in der Visastelle folgende Unterlagen von Ihnen:
Bitte beachten Sie: Alle Dokumente müssen ins Deutsche übersetzt, im Original und mit einer Kopie ( keine Farbkopien ) vorgelegt werden und die Unterlagen dürfen nicht getackert sein
- 2 biometriefähige Passfotos ( nicht älter als sechs Monate )
- Reisepass (mindestens sechs Monate gültig)
- Visumsgebühr in Höhe von 75 EUR in bar, bitte bringen Sie die Visumsgebühr passend, d.h. den genauen Betrag, mit zum Termin (keine Annahme von Münzen unter 50 Cent)
- Wohnsitzbescheinigung (nicht älter als sechs Monate)
- Schriftliche Vereinbarung mit der aufnehmenden Einrichtung in Deutschland, die mindestens folgende Informationen enthält:
- Beginn und Dauer des Freiwilligendienstes,
- wöchentliche/monatliche Dienstzeit,
- Vereinbarungen zu Unterkunft, Deckung des Lebensunterhalts und Vergütung/Taschengeld
- Nachweis über abgeschlossene schulische und/oder berufliche Ausbildung (Zeugnisse, Diplome, Notenübersicht o.ä.)
- Nachweis einfacher Deutschkenntnisse (Niveau A1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens)
oder
Bestätigung des Trägers/der aufnehmenden Einrichtung, dass für die Tätigkeit keine Deutschkenntnisse benötigt werden, - Eigenhändig unterschriebenes Motivationsschreiben (mit Angaben zu den mit dem geplanten Aufenthalt verbundenen Erwartungen und zum erwarteten beruflichen und persönlichen Nutzen sowie zu den Zukunftsplänen)
- Tabellarischer Lebenslauf in deutscher Sprache mit eigenhändiger Unterschrift
- Reisekrankenversicherung (INCOMING), mindestens gültig vom Datum der geplanten Einreise bis zum Beginn des Freiwilligendienstes. Wir empfehlen eine Gültigkeit von sechs Monaten ab Einreise.
- Ausgedruckte und unterschriebene Belehrung zur Vollständigkeit der Unterlagen und Falschangaben im Visumverfahren
Bitte beachten Sie: Über die aufgeführten Dokumente hinaus können je nach Einzelfall weitere Unterlagen erbeten werden. Zum diesem Zweck bittet die Botschaft um Angabe einer privaten Email Adresse unter der Sie während des gesamten Antragsverfahrens erreichbar sind.
Bearbeitungszeit nach persönlicher Abgabe des Antrags
Die Bearbeitungszeiten sind sehr unterschiedlich, da im Laufe des Verfahrens innerdeutsche Behörden beteiligt werden müssen, auf deren Bearbeitungszeiten die Botschaft keinen Einfluss hat. Erst nach Eingang der Rückmeldungen aus Deutschland kann die abschließende Prüfung und Entscheidung durch die Botschaft erfolgen. In der Regel muss mit einer Bearbeitungszeit von einigen Wochen bis zu 3 Monaten gerechnet werden. Bitte sehen Sie daher innerhalb der ersten 3 Monate nach der persönlichen Antragstellung von Nachfragen zum Bearbeitungsstand möglichst ab.
Rücksendung der Unterlagen
Die Botschaft arbeitete für die Rücksendung der Pässe mit dem Kurierdienstleister DHL zusammen, der seine Dienstleistungen in den Warteräumen der Botschaft anbietet.
Bitte kaufen Sie am Tag der Antragstellung dort einen vorbezahlten und voradressierten Umschlag und reichen diesen mit Ihrem Antrag am Schalter der Visastelle ein.
Sobald Ihr Visumsantrag abschließend bearbeitet ist, übergibt die Botschaft den Umschlag mit Ihrem Pass und ggf. weiteren Unterlagen an DHL zur Auslieferung. Über den Nachverfolgungscode, den Sie von DHL beim Kauf des Umschlags erhalten haben, können Sie jederzeit prüfen, ob die Botschaft den Umschlag bereits an DHL übergeben hat.
Bitte prüfen Sie nach Erhalt Ihres Passes sofort, ob alle Personen- und Reisedaten im Visum korrekt sind. Korrekturen sind in der Regel nur sofort möglich. Bei späteren Korrekturen kann gegebenenfalls eine erneute Gebühr anfallen. Bitte kontaktieren Sie die Botschaft in einem solchen Fall umgehend per Mail über visa@pris.diplo.de