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Studieren in Deutschland
zukünftige, © Colourbox
Ausländische Staatsangehörige können in Deutschland ein Hochschulstudium aufnehmen. Sie brauchen dafür ein Visum, die Rechtsgrundlage ist §16b AufenthG.
Sie können vor Ihrem Studium einen studienbegleitenden Sprachkurs belegen oder sich für ein Studium bewerben.
Terminvereinbarung für den Visumsantrag
Bitte stellen Sie zunächst alle Unterlagen für den Visumsantrag zusammen und buchen Sie dann einen Termin (nicht per Smartphone) für die persönliche Vorsprache bei der Visastelle in der entsprechenden Kategorie über unser Terminsystem. Termine für Visumsanträge zum Studium sind in der Regel kurzfristig verfügbar.
Persönliche Antragstellung: Erforderliche Unterlagen
Bitte erstellen Sie einen elektronischen Visumsantrag, drucken diesen aus und bringen den Ausdruck zu Ihrem Termin in der Botschaft mit.
Zusätzlich benötigen wir am Tag der persönlichen Vorsprache in der Visastelle folgende Unterlagen von Ihnen:
Bitte beachten Sie: Alle Dokumente müssen ins Deutsche übersetzt, im Original und mit einer Kopie ( keine Farbkopien ) vorgelegt werden und die Unterlagen dürfen nicht getackert sein!
- 2 biometriefähige Passfotos ( nicht älter als sechs Monate )
- Reisepass (mindestens sechs Monate gültig)
- Gebühr in Höhe von 75 Euro in bar, bitte bringen Sie die Visumsgebühr passend, d.h. den genauen Betrag, mit zum Termin (keine Annahme von Münzen unter 50 Cent)
- Wohnsitzbescheinigung ( nicht älter als sechs Monate )
- Nachweise über die ausreichende Lebensunterhaltssicherung. Grundsätzlich ist ein Betrag in Höhe des aktuellen BAföG-Satzes nachzuweisen. Der Nachweis kann durch folgende Unterlagen erbracht werden:
- Entweder schriftliche Zusage eines Stipendiums in ausreichender Höhe
- oder eine Verpflichtungserklärung. Diese muss im Original auf amtlichem Formular vorliegen und die folgenden Punkte beinhalten:
- Dauer Ihres geplanten Aufenthalts
- Angabe des Zwecks zum Studium
- die finanzielle Leistungsfähigkeit des Verpflichtungserklärenden muss nachgewiesen sein. Die Option glaubhaft gemacht kann nicht akzeptiert werden.
- oder Einrichtung eines Sperrkontos. Den erforderlichen Sperrkontobetrag finden Sie hier. Die Wahl des Anbieters steht Ihnen frei. Informationen zu Anbieter finden Sie z.B. im Internet. Die Botschaft kann aus rechtlichen Gründen leider keine Informationen oder gar Empfehlungen zu Anbietern geben.
- Reisekrankenversicherung (INCOMING), mindestens gültig bis zur Immatrikulation. Wir empfehlen eine Gültigkeit von sechs Monaten ab dem geplanten Einreisedatum.
- Ausgedruckte und unterschriebene Belehrung zur Vollständigkeit der Unterlagen und Falschangaben im Visumverfahren
Bitte beachten Sie: Über die aufgeführten Dokumente hinaus können je nach Einzelfall weitere Unterlagen erbeten werden. Zum diesem Zweck bittet die Botschaft um Angabe einer privaten Email Adresse unter der Sie während des gesamten Antragsverfahrens erreichbar sind.
Folgende Antragsunterlagen sind je nach Fallgruppe zusätzlich vorzulegen:
Für studienvorbereitende Sprachkurse:
- Anmelde- und Zahlungsbestätigung der Sprachschule. Aus der Anmeldung muss hervorgehen, dass es sich um einen Intensivsprachkurs mit mind. 18 Unterrichtsstunden pro Woche und i.d.R. täglichem Unterricht handelt sowie dass das Sprachkursziel eine für den Hochschulzugang notwendige Sprachprüfung darstellt (z.B. C1-Prüfung, DSH-Prüfung, TestDaF).
- Nachweis über den aktuellen Stand Ihrer Deutschkenntnisse (soweit vorhanden)
Für die Aufnahme eines Erststudiums (Bachelor):
- Schulabschlusszeugnis, das Sie zum Studium in Deutschland berechtigt
- Zulassungsbescheid oder Bewerber-Bestätigung der deutschen Universität
- Nachweis über die erforderlichen Sprachkenntnisse in der Vorlesungssprache (Deutsch oder Englisch)
Für die Aufnahme eines weiterführenden Studiums (Master, Promotion):
- Nachweis über Abschluss des Erststudiums
- Zulassungsbescheid der deutschen Universität
- Nachweis über die erforderlichen Sprachkenntnisse in der Vorlesungssprache (Deutsch oder Englisch)
Zusätzliche, hier nicht genannte Unterlagen können im Einzelfall bei Antragstellung oder im Laufe des Visumverfahrens von der Botschaft nachgefordert werden.
Bearbeitungszeit nach persönlicher Abgabe des Antrags
Die Bearbeitungszeiten sind sehr unterschiedlich, da im Laufe des Verfahrens innerdeutsche Behörden beteiligt werden müssen. In der Regel muss mit einer Bearbeitungszeit von insgesamt 4 bis 6 Wochen gerechnet werden. Insbesondere dann, wenn Sie sich bereits früher einmal länger in Deutschland aufgehalten haben, kann sich die Bearbeitungszeit verlängern.
Rücksendung der Unterlagen
Die Botschaft arbeitete für die Rücksendung der Pässe mit dem Kurierdienstleister DHL zusammen, der seine Dienstleistungen in den Warteräumen der Botschaft anbietet.
Bitte kaufen Sie am Tag der Antragstellung dort einen vorbezahlten und voradressierten Umschlag und reichen diesen mit Ihrem Antrag am Schalter der Visastelle ein.
Sobald Ihr Visumsantrag abschließend bearbeitet ist, übergibt die Botschaft den Umschlag mit Ihrem Pass und ggf. weiteren Unterlagen an DHL zur Auslieferung. Über den Nachverfolgungscode, den Sie von DHL beim Kauf des Umschlags erhalten haben, können Sie jederzeit prüfen, ob die Botschaft den Umschlag bereits an DHL übergeben hat.
Bitte prüfen Sie nach Erhalt Ihres Passes sofort, ob alle Personen- und Reisedaten im Visum korrekt sind. Korrekturen sind in der Regel nur sofort möglich. Bei späteren Korrekturen kann gegebenenfalls eine erneute Gebühr anfallen. Bitte kontaktieren Sie die Botschaft in einem solchen Fall umgehend per Mail über visa@pris.diplo.de
Oft gestellte Fragen zu Studienvisa
Darf ich mit dem Visum zum Studium arbeiten?
Die Aufenthaltserlaubnis zum Studium berechtigt zur Ausübung einer Beschäftigung, die insgesamt 140 Tage oder 280 halbe Tage im Jahr nicht überschreiten darf, sowie zur Ausübung studentischer Nebentätigkeiten.
Darf ich mit dem Visum zum Studium oder studienvorbereitenden Sprachkurs arbeiten?
Nein, leider nicht. Eine Erwerbstätigkeit ist nur in den Ferienzeiten des Sprachkurses möglich und muss nach der Einreise mit der zuständigen Ausländerbehörde abgestimmt werden.
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