Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Häufig gestellte Fragen (Visa)

FAQ

FAQ

Alle Anträge auf Schengen-Visa (Aufenhalte bis zu 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen) müssen seit September 2022 im Antragszentrum des externen Dienstleisters VisaMetric abgegeben werden. Eine Antragstellung in den Räumen der Botschaft ist nicht mehr möglich. Weitere Informationen zum Verfahren finden Sie hier oder auf der Webseite von VisaMetric: https://www.visametric.com/kosovo/Germany/de.

Anträge auf nationale Visa (Aufenthalte länger als 90 Tage im 180-Tage-Zeitraum) müssen wie bisher direkt bei der Botschaft gestellt werden. Weitere Informationen zum Verfahren finden Sie hier.

Das Verfahren zur Terminbuchung unterscheidet sich je nachdem ob Sie ein Schengen-Visum (Aufenthalte bis 90 Tage/Halbjahr wie z.B. Besuchsreise, Geschäftsreise, Tourismus etc.) oder ein nationales Visum (Aufenthalt von über 90 Tagen/Halbjahr, z.B. Arbeitsaufnahme, Ausbildung/Studium, Familiennachzug etc.) beantragen möchten.

Termine für Schengen-Visa müssen online über die Webseite des Dienstleisters VisaMetric gebucht werden: https://www.visametric.com/kosovo/Germany/de .

Termine für nationale Visa müssen über das Online-Buchungsportal der Botschaft gebucht werden.

Eine Terminvereinbarung per E-Mail oder Telefon ist nicht möglich.

Ausführlicher Informationen zur Terminbuchung finden Sie hier.



Die Terminanfrage bei der Botschaft ist grundsätzlich kostenlos.

Wenn Sie einen Termin zur Beantragung eines Schengen-Visums beim Dienstleister VisaMetric anfragen, muss ggf. im Rahmen der Terminbuchung die Servicegebühr des Diensleisters in Höhe von von 30 Euro (zuzüglich 30 Euro für Passversand) ganz oder teilweise schon gezahlt werden. Wenn Sie Ihren Termin spätestens 72 Stunden vorher über das Buchungsportal von VisaMetric absagen, werden Ihnen bereits gezahlte Gebühren zurückerstattet.

Die Wartezeit auf einen Termin zur Beantragung eines Visums sind sehr unterschiedlich, abhängig von der Visakategorie.

Für die einzelnen Visumskategorien gilt:

Schengen-Visa

  • Termine müssen über den offiziellen Dienstleister VisaMetric gebucht werden. Bitte prüfen Sie die Verfügbarkeit von Terminen über die VisaMetric-Webseite.

    Aktuell kann es aufgrund des entstandenen Rückstaus auch bei VisaMetric noch zu längeren Termin-Wartezeiten kommen. In den kommenden Wochen/Monaten sollten sich diese jedoch sukzessive verkürzen.

Nationale Visa



Achten Sie bitte darauf, dass Sie - und nur Sie - Zugriff auf die E-Mail-Adresse haben, die Sie in der Terminbuchung angeben. An die angegebenen Mailadresse wird die automatische Terminbestätigung verschickt. Diese enthält auch Ihre Terminnummer, anhand derer Ihr Termin eindeutig zugeordnet werden kann. E-Mail-Adressen in Buchungen können nicht nachträglich geändert.

Ohne die Terminbestätigung können Termine auch nicht storniert oder ggf. umgebucht werden.

Unter Auslagerung ist gem. Art. 43 Visakodex die Zusammenarbeit mit einem externen Dienstleistungsunternehmen auf Grundlage eines Vertrages zu verstehen. Der externe Dienstleister nimmt keinen Einfluss auf die Prüfung und Bescheidung der Anträge und ist nicht in das Drucken und Aufbringen der Visumsmarken involviert.

Die Auslagerund der Antragsannahme umfasst den gesamten Prozess der Annahme, Weiterleitung der Anträge an die Auslandsvertretung und Rückgabe von Visumanträgen und -unterlagen, d.h. der externe Dienstleister (in Kosovo die Fa. VisaMetric) Folgendes:

  • Erteilung allgemeiner Auskünfte
  • Terminvergabe zur Antragstellung
  • Entgegennahme und Vollständigkeitsprüfung der Antragsunterlagen
  • Eingabe der Antragstellerdaten in das Online-Antragsformular VIDEX
  • Erfassung der biometrischen Daten (Fingerabdrücke, Fotos)
  • Annahme der Visagebühren
  • Weiterleitung von Antragsunterlagen und -daten sowie Gebühren an die
  • Visastelle der Boschaft
  • Rücksendung der Pässe.

Darüber hinaus kann der externe Dienstleister je nach Erfordernis der jeweiligen Auslandsvertretung weitere freiwillige, aber kostenpflichtige Dienstleistungen anbieten (z.B. Fotokopien, biometrische Passfotos, Übersetzungsservice, Premium- und VIP-Services).


Ja, die Firma VisaMetric nimmt als einziger (!) offizieller Dienstleister ab September 2022 Schengen-Visumsanträge für die deutsche Botschaft in Pristina an.

Die Firma VisaMetric hat nach erfolgreichem Abschluss eines in Berlin geführten regionalen Vergabeverfahrens für Europa die Dienstleistungskonzession für die Auslagerung der Visumantragsannahme u.a. in Kosovo erhalten. Sie führt ihre Tätigkeit auf Grundlage eines mit dem Auswärtigen Amt geschlossenen Vertrages durch. Die Botschaft in Pristina hatte und hat keinen Einfluss auf die Auswahl des Dienstleisters.


Schritt 1:

Informieren Sie sich auf der Website von VisaMetric unter https://www.visametric.com/kosovo/Germany/ über die Bestimmungen für Ihren Schengen-Antrag und den jweiligen Reisezweck. Bei Fragen können Sie sich an den Kundenservice von VisaMetric wenden (per Telefonhotline auf Deutsch und Albanisch oder per E-Mail).

Schritt 2:

Buchen Sie über die Webseite von VisaMetric einen Termin zur Antragsannahme im VisaMetric-Annahmezentrum in Pristina. Im Rahmen der Terminbuchung muss bereits für jeden Antragsteller die VisaMetric-Service-Gebühr von 30 Euro (ggf. zuzüglich 30 Euro für den Passversand) bezahlt werden. Bei Stornierung des Termins mit mind. 72 Stunden Vorlauf wird diese Gebühr zurückerstattet.

Schritt 3:

Erscheinen Sie pünktlich zu Ihrem Termin im VisaMetric-Annahmezentrum mit allen notwendigen Antragsunterlagen, die Sie in Schritt 1 ermittelt haben. Nach Eintreffen im Visum-Annahmezentrum wird zunächst Ihr Antrag von einem VisaMetric-Mitarbeiter erfasst. Die Erfassung beinhaltet die Entgegennahme und Vollständigkeitsprüfung der Antragsunterlagen sowie die Eingabe der Antragstellerdaten in das Online-Antragsformular VIDEX. Danach werden Ihre biometrischen Daten (Passfoto und Fingerabdrücke) erfasst. Anschließend muss jeder Antragsteller die die einschlägige Visumgebühren für den Antrag entrichten.

Daneben können Sie zusätzliche von VisaMetric angebotene Service-Leistungen, die Sie bei Ihrer Visumantragstellung unterstützen, gesondert buchen. Es handelt sich hierbei um freiwillige und damit kostenpflichtige Service-Leistungen, die nicht in der regulären oben genannten Service-Gebühr von VisaMetric enthalten sind.

Schritt 4:

Ihre Antragsunterlagen werden von VisaMetric am Tag nach Ihrer Antragstellung an die Botschaft Pristina zur Entscheidung über Ihren Antrag übermittelt. Die Bearbeitung bei der zuständigen Auslandsvertretung kann bis zu 15 Kalendertage betragen.

Schritt 5:

Das Ergebnis Ihres Visumantrags (Visumerteilung oder Ablehnung) wird in einem verschlossenen Umschlag zusammen mit Ihrem Reisepass und ggfs. eingereichten Originalunterlagen durch die Auslandsvertretung zurück an das VisaMetric-Annahmezentrum geschickt. VisaMetric informiert Sie in der bei Antragstellung vereinbarten Form über die abgeschlossenen Antrasgbearbeitung und schickt Ihnen Ihren Pass zurück.

Schritt 6:

Alternative 1) Das Visum wurde erteilt:

Wir wünschen Ihnen eine gute Reise!

Bitte überprüfen Sie unverzüglich, dass Ihr Visum korrekt ausgestellt wurde. Insbesondere die richtige Schreibweise Ihres vollständigen Namens, aber auch Ihre Passnummer, ferner die Gültigkeitsdauer des Visums und der Reisezweck.

Hinweis: Die Erteilung eines Schengen-Visums begründet keinen Anspruch auf Einreise in den Schengenraum. Die endgültige Entscheidung erfolgt bei Einreisekontrolle in den Schengenraum durch die Grenzpolizei. Es ist möglich, dass die Grenzpolizei Sie bei Einreise auch um Vorlage von Unterlagen bittet, die Auskunft über Ihre finanziellen Mittel, die Dauer und den Zweck des Aufenthaltes sowie den Krankenversicherungsschutz geben. Sie sollten daher immer einen Satz Ihrer Visumunterlagen (u. a. Einladung aus Deutschland, Hotelreservierung, Reisekrankenversicherung) bei der Einreise mit sich führen.

Alternative 2) Ihr Antrag wurde abgelehnt:

Falls Ihr Visumantrag abgelehnt wurde, kann das verschiedene Gründe haben. Wir nennen Ihnen diese Gründe in einem Ablehnungsbescheid. Der Bescheid enthält auch eine Rechtsbehelfsbelehrung, der Sie entnehmen können, wie Sie gegen diesen Bescheid vorgehen können (sog. Remonstration).

Sie können alternativ auch jederzeit einen neuen Antrag mit vollständigen, aussagekräftigen und überprüfbaren Unterlagen stellen.


Am Entscheidungsprozess in Bezug auf eingereichte Visumanträge ändert sich durch die Auslagerung nichts. Die Entscheidung über einen Visumantrag (Visumerteilung oder Ablehnung) ist eine hoheitliche Aufgabe und wird – wie bisher – ausschließlich von den entsandten Visumentscheidern an der Botschaft getroffen. Die bei VisaMetric abgegebenen Anträge werden für die weitere Bearbeitung und Entscheidung über den Antrag umgehend nach Antragstellung an die Visastelle der Botschaft Pristina weitergeleitet.


Der externe Dienstleister ist vom Visumantragsteller zu bezahlen. Die Servicegebühr von 30 Euro umfasst folgende Service-Dienstleistungen, die für alle Visumanträge benötigt werden:

  • Erteilung von Auskünften und Informationen
  • Terminvergabe zur Antragstellung
  • Entgegennahme und Vollständigkeitsprüfung der Antragsunterlagen
  • Eingabe der Antragstellerdaten in das Online-Antragsformular VIDEX
  • Erfassung der biometrischen Daten (Fingerabdrücke, Fotos)
  • Gebührenannahme
  • Weiterleitung von Antragsunterlagen und -daten sowie Gebühren an die Visastelle der zuständigen deutschen Auslandsvertretung.

Hinzu kommt eine Gebühr für die Passrücksendung in Höhe von 30 Euro.

Für weitere, freiwillig in Anspruch genommene Zusatzleistungen fallen zusätzliche Gebühren an, z.B. für:

  • Erstellung von biometrischen Passfotos
  • Fotokopierservice
  • Status-Update zum Bearbeitungsprozess des Antrags per SMS, E-Mail und/oder Telefon
  • Übersetzungsservice für Antragsunterlagen
  • Hilfe beim Ausfüllen der Antragsformulare
  • VIP-Service (Achtung: Dies bezieht sich nur auf ein komfortableres Antragsannahmeverfahren im VisaMetric-Annahmezentrum. Dieser Service hat keinen Einfluss auf die Terminwartezeit oder die Bearbeitungsdauer des Antrages bei der Auslandsvertretung!)

Informationen zu diesen Zusatzleistungen finden Sie mit den jeweiligen Preisangaben auf der Internetseite von VisaMetric unter https://www.visametric.com/kosovo/Germany/de



Nein! Für mehrere Familienmitglieder, die am gleichen Termin beantragen und auch die gleiche Wohnadresse haben, ist nur 1 Umschlag erforderlich. Wenn in den Umschlag nicht alle Pässe hinein passen, sind weitere Umschläge erforderlich.

Eine Änderung der E-Mail-Adresse in der Terminbuchung ist leider nicht möglich.

Wenn Ihnen das Datum und die Uhrzeit Ihres Termins bekannt ist, können Sie trotzdem zum Termin vorsprechen. Um einen Termin zu stornierung (oder bei VisaMetric zu verschieben) benötigen Sie allerdings die Bestätigungsmail.

In der Vergangenheit haben Agenturen und Reisebüros mit neu angelegten E-Mail-Adressen Termine gebucht und die Terminbestätigung erst gegen die Zahlung einer Gebühr ausgehändigt. Die deutsche Botschaft rät daher dringend, Termine selbst und mit Ihrer eigenen E-Mail-Adresse zu buchen.

Bitte nutzen Sie ausschließlich den auf unserer Webseite aufgeführten Link um das Terminsystem zu öffnen.

Wenn Sie das System über eine Suchmaschine (z.B. google) oder einen von Dritten erhalten Link aufrufen, funktioniert die Seit oft aufgrund der Sicherheitseinstellung gar nicht oder akzeptiert bestimmte Eingaben nicht.

Nein. Passnummern sind ein eindeutiges Merkmal, das Mehrfachbuchungen verhindert. Achten Sie bitte darauf, Ihre Passnummer korrekt einzugeben. Leider müssen wir Ihnen den Zutritt verwehren, wenn Ihre Passnummer von den Angaben in der Terminanfrage abweicht.

Wir bearbeiten Ihren Visumsantrag so schnell wie möglich. Eine generelle Aussage über die Bearbeitungsdauer ist leider nicht möglich, weil jeder Visumsantrag individuell geprüft wird. Ungefähre Angaben finden Sie in den Informationen zu den jeweiligen Visumskategorien auf dieser Webseite.

Die Gesamt-Bearbeitungszeit für Schengen-Visa beträgt üblicherweise bis zu 3 Wochen ab dem Datum der Antragstellung beim Dienstleister VisaMetric. Aufgrund von Personalengpässen bei der Botschaft kommt es aktuell leider zu deutlich längeren Bearbeitungszeiten. Weitere Informationen finden Sie hier.

Wir können keine Aussage treffen über die Bearbeitungszeit von Visaanträgen zur Familienzusammenführung und zur Arbeitsaufnahme in Deutschland. Diese Bearbeitung hängt von vielen Faktoren ab, die wir nicht beeinflussen können. Unter anderem müssen wir in Kontakt treten mit der Ausländerbehörde an Ihrem zukünftigen Wohnort in Deutschland. Bitte sehen Sie von Sachstandsanfragen in den ersten drei Monaten nach Antragstellung ab.

Nein. Sie müssen das Visum bei der Botschaft des Landes stellen, in dem Sie sich hauptsächlich aufhalten. Nur für den Fall, dass Sie sich jeweils gleich lange in mehreren Schengenländern aufhalten werden, ist die Botschaft des Landes der Ersteinreise zuständig.

Beispiel:

Sie wollen nach Deutschland und haben einen Flug von Pristina mit Umsteigen in Thessaloniki nach Deutschland gebucht.

Sie müssen Ihr Visum bei der deutschen Botschaft Pristina beantragen, weil Deutschland Ihr Hauptreiseziel ist. Ein Visumsantrag im griechischen Konsulat ist unzulässig.

Schengen-Visa

Bitte richten Sie Fragen zum Verfahren direkt an den Dienstleister VisaMetric. Nutzen Sie auch die von VisaMetric gegeben Möglichkeit, den Stand Ihres Visumantrags zu verfolgen bzw. das Angebot einer Benachrichtigung per Mail oder SMS sobald Ihr Antrag entschieden wurde.

Nationale Visa

Fragen zum Sachstand Ihres Visumsverfahrens sind ausschließlich über das Kontaktformular möglich, wenn Sie länger als 3 Monate nach Abgabe Ihres vollständigen Antrags noch keine Entscheidung über Ihren Antrag erhalten haben. Frühere Nachfragen können wir regelmäßig leider nicht beantworten, da dies zu viel Personal binden würde, welches wir dringend für die Antragsbearbeitung benötigen.

Bitte benutzen Sie im Kontaktformular die E-Mail-Adresse, die Sie auch in Ihrem Visumsantrag angegeben haben. Wir antworten grundsätzlich nicht auf Adressen, die Agenturen oder Reisebüros gehören.

Nein, auf gar keinen Fall! Sie riskieren eine Geldstrafe (oder sogar Haft), werden sofort aus dem Schengenraum ausgewiesen (oder sogar abgeschoben) und bekommen eine mehrjährige Einreisesperre für die Schengener Staaten. (§ 95 AufenthG)

Leider nicht. Sie müssen zurückkehren und hier ein Visum zur Familienzusammenführung beantragen. Das Schengen-Visum gilt immer nur für vorübergehende Aufenthalte bis zu drei Monate pro Halbjahr. Für einen Daueraufenthalt sehen Sie bitte unter Nationale Visa nach.

Bitte kontaktieren Sie die Botschaft in einem solchen Fall umgehend per Mail über visa@pris.diplo.de

Antragsteller von Schengen-Visa können Beschwerden über das Verhalten des Konsulatspersonals oder den Prozess der Visumantragstellung über das Kontaktformular einreichen. Bitte wählen Sie hierzu im Kontaktformular den Adressaten „Beschwerde zum Schengen-Visum-Verfahren“. Bitte beachten Sie dabei, dass Beschwerden nur in deutscher oder englischer Sprache eingereicht werden können; Beschwerden in anderen Sprachen als Deutsch oder Englisch können wir nicht nachgehen. Bitte geben Sie im Kontaktformular im Feld „Betreff“ eine der zwei folgenden Varianten ein:

a. Beschwerde über Verhalten des Konsulatspersonals

b. Beschwerde über den Prozess der Visumantragstellung

Wir werden Ihrer Beschwerde nach Eingang nachgehen.

Wichtiger Hinweis: Über das Beschwerde-Kontaktformular können keine Rechtsbehelfe gegen Entscheidungen zur Verweigerung, Annullierung oder Aufhebung eines Visums – d.h. insbesondere keine Remonstrationen – eingelegt werden.

Das Auswärtige Amt hat die externen Dienstleister vertraglich verpflichtet, die Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes einzuhalten.

Externe Dienstleistungsunternehmen müssen überdies nach ISO 27001 zertifiziert sein, ihre Infrastruktur in Übereinstimmung mit den Vorgaben des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik für die Öffentliche Verwaltung betreiben und personenbezogene Daten ausschließlich auf Servern innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums speichern.

Hinzu kommt, dass externe Dienstleister keine Visumantragsdaten, also z. B. keine Fingerabdrücke, auf eigenen Systemen speichern dürfen und können, sondern ausschließlich Daten, die für die Terminvereinbarung benötigt werden.

Sie finden weitere ausführliche Informationen zum Thema Datenschutz im Visumverfahren auf der Webseite von VisaMetric unter https://www.visametric.com/kosovo/Germany/de/p/unsere-sicherheits-und-datenschutzpolitik .


nach oben