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Arbeitsaufnahme und Arbeitsplatzsuche

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Es gibt verschiedene Rechtsgrundlagen, nach denen Visa zur Arbeitsaufnahme beantragt und erteilt werden können. Bitte prüfen Sie zunächst, welche Art von Visum Sie beantragen möchten.

Haben Sie einen in Deutschland anerkannten Studien- oder Berufsabschluss? Dann kommen für Sie Arbeitsaufnahme als Fachkraft oder Blaue Karte EU infrage.

Haben Sie keinen in Deutschland anerkannten Abschluss oder möchten Sie in einem ganz anderen Bereich arbeiten als der, für den Sie ausgebildet sind? Dann kommt für Sie ggf. ein Visum nach der sog. Westbalkanregelung (§ 26 Abs. 2 der Beschäftigungsverordnung) infrage.

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