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Arbeitsaufnahme

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Es gibt verschiedene Rechtsgrundlagen, nach denen Visa zur Arbeitsaufnahme beantragt und erteilt werden können. Bitte prüfen Sie, welche Art von Visum Sie beantragen möchten.

Wenn Ihr Studien- oder Berufsabschluss in Deutschland anerkannt ist, dann kommen Sie für eine Arbeitsaufnahme als Fachkraft oder Blaue Karte EU infrage. Informationen zur Anerkennung von Abschlüssen finden Sie hier.

Haben Sie keinen in Deutschland anerkannten Abschluss haben kommt für Sie ggfls. ein Visum nach der sog. Westbalkanregelung (§ 26 Abs. 2 der Beschäftigungsverordnung) infrage.

Darüber hinaus bestehen noch einige andere Möglichkeiten ein Arbeitsvisum zu beantragen. Bei der Suche nach dem für Sie einschlägigen Arbeitsvisum können Sie den Visa-Navigator zurate ziehen.

Weiterführende Informationen zu den einzelnen Antragszwecken (inkl. Informationen zur Terminvergabe und den vorzulegenden Unterlagen) finden Sie untenstehend.

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