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Nationale Visa
Aufenthaltstitel, © dpa
Nationale Visa
Für Aufenthalte über 90 Tage pro Halbjahr oder Aufenthalte, die zur Familienzusammenführung, zum Studium oder zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit in Deutschland führen, benötigen Sie grundsätzlich ein Visum.
Kosovarische Personenstandsurkunden sind grundsätzlich in legalisierter Form vorzulegen.
Antrag auf Erteilung eines nationalen Visums
Wichtiger Hinweis:
Als Nachweis muss ein Sprachprüfungszertifikat vorgelegt werden, das aufgrund einer standardisierten Sprachprüfung gemäß den Standards der „Association of Language Testers in Europe (ALTE)“ ausgestellt wurde.
Im Visumverfahren an der Botschaft Pristina sind zur Zeit die Sprachprüfungszertifikate folgender Anbieter anerkennungsfähig:
- Zum Nachweis von Deutschkenntnissen:
- Goethe-Institut e.V. (GI),
- Verein Österreichisches Sprachdiplom Deutsch (ÖSD),
- TestDaF-Institut (TestDaF),
- telc gGmbH (TELC)*
- European Consortium for the Certificate of Attainment in Modern Languages (ECL)
- Goethe-Institut e.V. (GI),
- Zum Nachweis von Englischkenntnissen:
- Cambridge Assessment English
- LanguageCert
- Trinity College London
- TOEFL
Alle anderen Zertifikate sowie Bescheinigungen von Sprachschulen, die lediglich die Teilnahme an einem Sprachkurs bestätigen, können im Visumverfahren keine Anerkennung finden.
*Die Botschaft akzeptiert keine TELC-Sprachzertifikate mit Prüfungsorten in Serbien.